Nach gegebener Unterschrift verpflichten sich die Bündnispartner Ihre Pflichten und Rechte gemäß Ihres Vermögens auszuführen.
§1 Wirtschaftsbündnis § 1.1 Es wird eine Reduzierung der Zölle auf 40% bzw. um 60% eingerichtet. § 1.2 Jedem Staat ist es erlaubt freien Handel zu führen und Handelskontoren in den anderen Staaten zu errichten § 1.3 Der Austausch von Waffen und Technologien wird gefördet. § 1.4 Jedem Staat ist es möglich, weitere Verträge mit anderen Staaten zu schließen.
§ 2 Militärbündnis
Nichtangriffspakt § 2.1 Es existiert ein Verbot von aktiver Kampfhandlung zwischen den Ländern. § 2.2 Das Durchmarschrecht wird nach Absprache im jeweiligen Land gewährt.
Es ist jedem Staat möglich, der Union beizutreten, sofern Sie von allen Teilnehmern akzeptiert wird. Jeder Staat, der dieser Union beitreten möchte, hat die Pflicht den Vertrag zu unterschreiben und die ihm angetragenen Pflichten und Rechte auszuführen.
Geschlossen, am 02.04.1889
Das Ziel der Union ist es die wirtschaftlichen Kompetenzen der Kleinstaaten zu stärken, den Wirtschaftsaufschwung gemeinsam voranzutreiben und für eine stabile, sichere und friedliche Zukunft der Länder zu sorgen.