Die Verfassung wurde am 01. Februar 1853 gegeben und am 06. Juni 1860 bei der Wiedervereinigung mit Buenos Aires reformiert. Sie ist ganz der US-Amerikanischen Verfassung nachgebildet.
Wichtige Punkte sind: -Der Kultus der römisch-katholischen Kirche wird aufrechterhalten, dennoch besteht die Freiheit des Bekenntnisses# -es existieren keine Sklaverei und ebenfalls keine Bevorzugung aufgrund von Geburt oder Blut ebensowenig wie Adelstitel und persönliche Privilegien -Steuern und öffentliche Lasten sind gleich verteilt -die Freiheit der Presse, des Assotiation, des Unterrichtes etc. sind gewährleistet
Gesetzgebende Gewalt -ein Kongreß bestehend aus 2 Kammern, eine aus den Deputierten der Nation(86 Mitglieder) und eine aus Senatoren(30 Mitglieder) gebildet, -regelt alle Verhältnisse, die die öffentliche Wohlfahrt betreffen
Vollziehende Gewalt -ein Präsident, dem ein Vizepräsident zur Seite steht * Beide müssen römisch-katholisch und innerhalb des argentinischen Gebiets geboren oder Söhne innerhalb desselben geborner Bürger sein *sie werden auf sechs Jahre gewählt und können erst nach Ablauf einer ebenso langen Frist wieder gewählt werden -unter den Präsidenten stehen Minister dem Innern, dem Auswärtigen, den Finanzen, der Justiz und dem Kriegs- und Marinewesen vor
Rechtgebende Gewalt Ein aus fünf Richtern und einem Generalprokurator zusammengesetzter oberster Gerichtshof hat in der Hauptstadt seinen Sitz; Bundesuntergerichte setzt der Kongreß im Gebiet der Konföderation ein.
Kirchliche Gewalt Die kirchlichen Angelegenheiten der Nation leitet der Erzbischof von Buenos Ayres, unter dem die Bischöfe von Cordova, Cuyo (San Juan), Mendoza, Salta und Parana stehen.