Zitat[list]Gesonderter Nichtangriffsvertrag zwischen der Österreich-Ungarischen Monarchie und dem Königreich Rumänien
§1 Beide vertragschließende Parteien verpflichten sich dazu keine kriegerischen Aktivitäten gegen die andere vertragschließende Partei zu planen oder auszuüben.
§2 Beide vertragschließende Parteien verpflichten sich zu Neutralität im Falle eines Angriffskrieges einer dritten Nation oder eines dritten Bündnissystems.[/list:u]