Die oberste richtende Gewalt im Italienischen Königreich liegt beim Obersten Gerichtshof, der in erster Linie für die Verfassungskonformität verabschiedeter Gesetze verantwortlich ist. Weitere wichtige Organe in der Judikative Italiens sind der Königliche Rechnungshof, der in letzter Instanz alle größeren juristischen Fragen behandelt, die mit Finanzen zusammenhängen, sowie der Königliche Verwaltungshof, der für alle nicht verfassungsrechtlichen oder finanziellen Fragen als letzte Instanz dient.
Die Richter dieser drei Gerichtshöfe werden allesamt vom König ernannt, der somit indirekten Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte nehmen kann.