Die Exekutivgewalt des Italienischen Königreiches liegt in erster Linie bei König Umberto I., der den Ministerpräsidenten (derzeit Francesco Crispi), sowie - auf Vorschlag desselben - die Minister beruft, deren Aufgabe laut Verfassung daraus besteht den König zu beraten.
Weder der Ministerpräsident noch die anderen Kabinettsmitglieder bedürfen des Vertrauens einer der beiden legislativen Organe.
Überdies hat der König durch die alleinige Ernenung der Senatsmitglieder, sowie der Berufung der Mitglieder des Obersten Gerichtshofes und des Königlichen Rechnungshofes weitgehende Möglichkeiten um in die legislative und judikative Gewalt einzugreifen.
Weiterhin hat der König den Oberbefehl über das Heer und die Marine inne.
Das Kriegsministerium wird geleitet von: Ettore Bertolè-Viali Das Außenministerium wird geleitet von: Francesco Crispi, meist vertreten durch Sottosegretario* Barone Alberto Blanc Das Finanzministerium wird geleitet von: Bernardino Grimaldi Das Landwirtschafts-, Handels- und Industrieministerium wird geleitet von: Luigi Miceli Das Innenministerium wird geleitet von: Francesco Crispi, meist vertreten durch Sottosegretario* Roberto Galli Das Marineministerium wird geleitet von: Benedetto Brin Das Justiz- und Kulturministerium wird geleitet von: Giuseppe Zanardelli Das Arbeitsministerium wird geleitet von: Augusto Saracco Das Erziehungsministerium wird geleitet von: Paolo Boselli Das Bauministerium wird geleitet von: Augusto Saracco