Befehl an die Kommandanten der 1 Divison "Morava" und der 5 Division "Timok"
Die Sicherheit der Grenzen sowie die Integrität der serbischen Hoheitsgebiete muss unter Beachtung des geltenden Rechts genüge getan werden. Die Überschreitung der Grenze nach Novi Pazzar und dem Косово darf nur auf direkten Befehl seiner Majestät Aleksandar Obrenović I oder dem Generalkonsul für militärische Angelegenheiten geschehen. Bei Grenzstreitigkeiten mit K.u.K oder bulgarischen Verbänden dürfen keine offensiven Maßnahmen ergriffen werden, die nicht der Selbstverteidigung oder dem Schutze der serbischen Gebietshoheit dienen. Bei Übergriffen auf die Bevölkerung jenseits der serbischen Grenze muss dem Generalkonsul sofort Meldung gemacht werden.
wird hiermit die Teilmobilisierung der serbischen Armee nach Plan "Drache" befohlen. Die mobilisierung des 2 .Cadres muss bis Sonntag abgeschlossen sein. Reserve Offiziere müssen sich bis Mittwoch bei ihren Zuständigen Regionalbüros oder Kommandanturen melden. Staatsbahn und die staatliche Flussfahrt stehen nun einzig dem Militär und seiner Mobilisierung zur verfügung(§3 abs.1) Ansonsten wird den Aufmarschplänen gefolgt.