Allgemeines Die bewaffnete Macht der Doppelmonarchie besteht aus der gemeinsamen Armee, der sog. k.u.k.* Armee, der k.k.* Landwehr, der k.u.* Landwehr, auch landläufig als Honvéd bezeichnet, was dem ungarischen Wort Soldat entspricht, und der k.u.k. Kriegsmarine. Im Kriege kommen noch der k.k. und k.u. Landsturm als Unterstützung hinzu.
k.u.k. Armee Die k.u.k Armee ist das Kontingent welches von den beiden Reichsteilen gemeinsam gestellt wird. Es ist wie alle stehenden Heere der Welt im Frieden nicht vollständig etatmäßig aufgestellt und erlangt erst nach Mobilisierung die eigentliche Stärke. Die Armee untersteht direkt dem Kaiser und dem k.u.k. Kriegsministerium.
Landwehren Hierbei handelt es sich, anders als das Deutsche Gegenstück, um die Territorialarmeen der beiden Reichsteile. Sie sind ständig einsatzbereich und bei voller etatmäßiger Stärke. Allerdings haben die Regimenter anders als die k.u.k. Regimenter nur drei statt vier Bataillone. Im Kriegsfalle können die Landwehren auch ausserhalb eingestezt werden. Die Landwehren unterstehen dem jeweiligen Landesparlament.
k.u.k. Kriegsmarine Wie alle Großmächte verfügt auch die Monarchie über eine Flotte. Sie ist zwar die Kleinste der Großmächte, aber dennoch schlagkräftig und entschlossen genug die heimischen Gewässer, Häfen und Handelswege zu verteidigen oder gar die Adria für feindliche Flotten zu sperren. Sie untersteht dem Kaiser und der Marinesektion des k.u.k. Kriegsministeriums.
Landsturm Nur im Kriegsfalle darf der Landsturm einberufen werden und soll ausschließlich zum Schutz der Monarchie eingesetzt werden, wird also nur innerhalb der Landesgrenzen operieren. In besonderen Fällen darf jedoch die Landwehr aus dem Landsturm verstärkt werden. (vgl. Kaiserjäger im WWI.) Sie unterstehen dem jeweiligen Reichsrat.
* k.u.k. = kaiserlich und königlich (apostilsch); bezeichnet alle Ministerien, Einrichtungen und auch die gemeinsamen Streitkräfte beider Reichsteile. k.k. = kaiserlich-königlich; bezeichnet alle Ministerien, Einrichtungen und Einheiten des österreichischen Reichsteiles k.u. = königlich ungarisch; bezeichnet alle Ministerien, Einrichtungen und Einheiten des ungarischen Reichsteiles