Die skandinavischen Staaten des Königreiches Dänemark und des Königreiches Schweden-Norwegen beschließen in diesem Vertrage die bessere und koordiniertere Zusammenarbeit beider skandinavischer Staaten.
Im Bestreben nach einem starken, unabhängigen und stabilen Europa werden folgende nachstehenden Regelungen beschlossen:
§1) Die Skandinavische Union errichtet einen gemeinsamen Wirtschaftsrat zur Kontrolle des skandinavischen Schiffsverkehrs in der Nord- und Ostsee.
§2) Die Wirtschaftsunion wird durch einen verstärkten Austausch von Technologien, Waffen, Forschungsberichten sowie von Wissenschaftlern, Studenten und sonstigen Austauschen gefördert und vertieft.
§3) Innerhalb der Wirtschaftsunion wird der Aufbau eines einheitliches Wirtschaftswesen angestrebt.
§4) Die Aufnahme weiterer Staaten ist zulässig, soweit sie vollständig zum nordischen Raum gehören und deren Aufnahme durch die beiden Nationen genehmigt wird.
Diese Union hat Bestand für 10 Jahre und kann jederzeit - in beiderseitigen Verständnis - verändert und verlängert werden.
Geschlossen am 10. Juli im Jahre des Herrn 1890 (2011).
[french]Christian 9.[/french] ______________________________ König von Dänemark
______________________________ König von Schweden-Norwegen