Seit 1874 gilt in Russland die allgemeine Wehrpflicht. Ausgenommen von dieser sind lediglich einige Kosakengebiete, Transkaukasien, Turkestan sowie einige Distrikte Sibiriens, wo besondere Bestimmungen gelten. Jährlich erreichen rund 800.000 junge Männer das wehrfähige Alter von 20 Jahren. Da eine so große Zahl an Rekruten unmöglich auszubilden und unterzubringen ist bestimmt das Los unter den Kriegstauglichen. Lange Jahre lag die Zahl der tatsächlich Eingezogenen bei etwa 225.000, per Ukas vom 1. Juli 1888 wurde diese Zahl um 15.000 auf 240.000 Männer pro Jahr erhöht. Laut Wehrgesetz sollen diese 6, oder in Asien 7 Jahre zum aktiven Dienst bei der Fahne bleiben. Tatsächlich wird diese Zeit aber sehr verkürzt, teilweise sogar auf bis zu 12 Monate. Nach Ableistung des aktiven Dienstes werden die Soldaten 9 Jahre, oder in Asien 3 Jahre den Reservetruppen überwiesen. Sie können jederzeit wieder einberufen werden um ihre Truppenteile zu verstärken, die Aufgabe der Reservetruppen ist die Besetzung der Festungen wie den lokalen Machtdienst zu übernehmen. Für den Rest ihrer insgesamt 20 Jahre währenden Dienstzeit gehören die Reservisten der Opolchenie (Reichswehr) an. In Europa sind dies 5 und in Asien 10 Jahre. Die Opolchenie kann mit dem deutschen Landsturm verglichen werden und wird vornehmlich zur Landesverteidigung eingesetzt. Lediglich die 4 jüngsten Jahrgänge der Wehrmänner können zur Verstärkung der regulären Armee herangezogen werden. Ebenfalls zur Opolchenie herangezogen werden können die nicht zum Wehrdienst eingezogenen, aber kriegstauglichen Männer, deren Zahl pro Jahrgang etwa 555.000 Mann beträgt.