Die Verfassung ist wohl das wichtigste Papier der bulgarischen Geschichte. Sie wurde 1879 von der gro0en Nationalversammlung verabschiedet und definiert den Staat Bulgarien. Bulgarien ist eine konstitonelle Erbmonarchie mit Volksvertretung, der gewöhnlichen und der großen Nationalversammlung. Damit ist Bulgarien ein semi-demokratischer Staat mit relativ fortschrittlichen Gesetzen. Die Verfassung regelt die Unantastbarkeit sowie die Unabhängigkeit der Gewalten. Post und Wohnung sind unantastbar, Religion- Presse und Meinungsfreiheit werden gewährleistet, wobei die Staatskirche die bulgarisch-orthodoxe ist. Ebenfalls werden die Menschenrechte und der Schutz des Privateigentums geregelt. Zensur ist verboten und die Grundschulausbildung kostenlos. Die Pflichten des Bürgers umfassen den Militärdienst und die Pflicht Steuern zu zahlen.
Die Verfassung wurde 1881 von Fürst Alexander I. ausgesetzt, jedoch zwei Jahre später wieder in Kraft gesetzt. Der Fürst hat zwar große Befugnisse, ein demokratischer und völkerrechtlicher Grundstock ist jedoch gegeben.