§1 Beide Länder unterstützen sich in Krisenzeiten.
§2 Sobald ein See- oder Landhandelsweg errichtet werden kann, findet ein Handel zwischen beiden Nationen statt.
§3 Für beide Nationen gilt eine Reduzierung der Zölle, um 20% des jetzigen Prozentsatzes beider Länder, für des anderen Ware.
§4 Der Austausch von Waffen und Technologien wird gefördert und unterstützt.
Militärabkommen
§1 Zwischen beiden Ländern herrscht ein Nicht-Angriffspakt.
§2 Beide Länder schließen einen Verteidigungspakt.
Geheime Zusatzklausel(n) §1 Sollte das Osmanische Reich das Königreich Rumänien oder das Königreich Griechenland gewaltsam angreifen, so ist Hilfe im vollen Einsatz, finanzieller, wirtschaftlicher wie militärischer Art, mit Kriegserklärung, zu leisten.